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RECHTLICHE ANGABEN

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webdesign, Webseiten-Betreuung, Hosting, Social-Media-Betreuung, Content Days und digitale Dienstleistungen von octosocial.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

octosocial.
Inhaber: Eike Adden
Oldersumer Straße 97a
26605 Aurich

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen von octosocial., Inhaber Eike Adden, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, gegenüber seinen Kundinnen und Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.

Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Webdesign, Erstellung von Webseiten und Landingpages, technische Einrichtung, Hosting, Domainverwaltung, Wartung und Pflege von Webseiten, technische Betreuung, Grafikleistungen, Social-Media-Leistungen, Content Days, Beratung sowie sonstige digitale Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail, per Nachricht oder in sonstiger Textform annimmt.

Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber diese AGB an, sofern sie dem Angebot beigefügt oder dem Auftraggeber in zumutbarer Weise zugänglich gemacht wurden.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags.

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen. Nicht automatisch enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.

Zusätzliche Leistungen, Erweiterungen, größere Änderungswünsche oder Arbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet.

Der aktuelle Stundensatz für zusätzliche Leistungen beträgt 100,00 € netto pro Stunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.

Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Impressumsdaten, Datenschutzhinweise, Angaben zu Leistungen, Produkten und Unternehmen, Freigaben, Änderungswünsche sowie sonstige projektbezogene Informationen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Verzögert sich das Projekt, weil erforderliche Inhalte, Informationen oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, verlängern sich vereinbarte Projektfristen entsprechend.

Bleibt eine erforderliche Rückmeldung länger als 14 Kalendertage aus, kann der Auftragnehmer den bis dahin erreichten Projektstand abrechnen. Erfolgt über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen keine Rückmeldung, kann das Projekt auf Grundlage des aktuellen Projektstands als abgeschlossen abgerechnet werden, sofern der Auftraggeber zuvor auf die ausstehende Mitwirkung hingewiesen wurde.

§ 5 Webseiten-Erstellung

Bei Webseitenprojekten umfasst die Leistung, sofern nicht anders vereinbart, die Erstellung der im Angebot beschriebenen Webseite inklusive Design, technischer Einrichtung und Veröffentlichung.

Die Umsetzung erfolgt in der Regel auf Basis von WordPress. Soweit im Angebot vereinbart, können Themes, Builder, Plugins oder sonstige Software wie Avada eingesetzt werden.

Nicht automatisch enthalten sind insbesondere laufende Wartung und Pflege, regelmäßige Updates, Sicherheitsprüfungen, Backups, Fehlerbehebungen nach Projektabschluss, Schadsoftware- oder Virenbereinigung, laufende technische Betreuung, SEO-Leistungen, SEA-Leistungen, Texterstellung, Fotografie, zusätzliche Unterseiten, nachträgliche größere Designänderungen sowie Änderungen am Logo oder Corporate Design.

Diese Leistungen können separat beauftragt werden und werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Aufwand berechnet.

§ 6 Projektablauf und Fristen

Der Projektablauf richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und den zwischen den Parteien abgestimmten Projektphasen.

Übliche Projektphasen können sein: Erstgespräch, Angebotserstellung, Beauftragung, Anzahlung, Projektstart, Bereitstellung der Inhalte, Gestaltung und technische Umsetzung, Korrekturphase, Freigabe, Schlussrechnung, Veröffentlichung und Übergabe.

Genannte Fertigstellungstermine gelten nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Webseitenprojekten eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises zu verlangen. Mit der Umsetzung des Projekts wird nach Eingang der Anzahlung begonnen.

Die Schlussrechnung erfolgt nach Fertigstellung bzw. Abnahme der vereinbarten Leistungen.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden gesondert berechnet. Der Stundensatz für Zusatzleistungen beträgt 100,00 € netto pro Stunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 8 Änderungswünsche und Korrekturen

Im Webseitenpreis sind bis zu zwei Korrekturrunden enthalten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

Korrekturen umfassen kleinere Änderungen an Texten, Bildern, Farben oder Layouts. Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen.

Nachträgliche Änderungen am Konzept, Design, Aufbau oder Funktionsumfang werden nach Aufwand berechnet. Änderungen nach erfolgter Projektabnahme gelten grundsätzlich als kostenpflichtige Zusatzleistungen.

§ 9 Projektabnahme

Nach Fertigstellung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Abnahmebereitschaft.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen innerhalb von 7 Kalendertagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder werden keine wesentlichen Mängel mitgeteilt, gilt die Leistung als abgenommen.

Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nach der Abnahme geht die Verantwortung für die Inhalte der Webseite auf den Auftraggeber über.

§ 10 Übergabe der Webseite

Nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Auftraggeber die vereinbarten Zugangsdaten.

Die Übergabe umfasst grundsätzlich ausschließlich die im Angebot vereinbarten Bestandteile.

Sofern kein Wartungs- und Pflegevertrag abgeschlossen wurde, endet mit der Übergabe die laufende Betreuung der Webseite. Ab diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber selbst für den technischen Betrieb seiner Webseite verantwortlich.

§ 11 Wartung und Pflege

Das Wartungs- und Pflegepaket ist eine optionale Zusatzleistung und nicht Bestandteil der Webseiten-Erstellung, sofern es nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

Das Wartungs- und Pflegepaket kann insbesondere regelmäßige WordPress-Updates, Theme-Updates, Plugin-Updates, Sicherheitsprüfungen, Funktionskontrollen, regelmäßige Backups, kleinere technische Anpassungen sowie Unterstützung bei technischen Problemen umfassen.

Ohne Wartungs- und Pflegevertrag erfolgt keine laufende technische Betreuung. Sicherheitsvorfälle, Schadsoftware, Wiederherstellungen aus Backups, Fehlerbehebungen, technische Analysen oder Reparaturen nach Projektabschluss gelten als kostenpflichtige Zusatzleistungen.

§ 12 Hosting und Domainverwaltung

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist das Hosting der Webseite für die ersten 12 Monate im Webseitenpreis enthalten.

Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich das Hosting auf Wunsch des Auftraggebers zu den jeweils gültigen Preisen. Aktuell gelten folgende Preise: 10,00 € netto pro Monat oder 120,00 € netto pro Jahr.

Domains werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Namen des Auftraggebers registriert. Eine Übertragung der Domain an einen anderen Anbieter ist jederzeit möglich, sofern sämtliche offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vollständig beglichen wurden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen die Herausgabe von Zugangsdaten oder die Mitwirkung an einem Providerwechsel zurückzustellen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Lizenzen und Software

Für die Erstellung einer Webseite können kostenpflichtige Themes, Plugins oder sonstige Softwarelizenzen eingesetzt werden.

Im Angebot enthaltene Lizenzen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweiligen Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt.

Soweit Lizenzen personenbezogen oder an den Hostingvertrag des Auftragnehmers gebunden sind, besteht kein Anspruch auf Übertragung der Lizenz.

Endet das Hosting oder der Wartungsvertrag, kann der Auftraggeber verpflichtet sein, erforderliche Softwarelizenzen künftig selbst zu erwerben.

§ 14 Social-Media-Betreuung

Leistungen im Bereich Social Media richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Dazu können insbesondere Strategie, Content-Planung, Content-Erstellung, Betreuung von Kanälen, Auswertung, Reporting, Beratung, Kampagnenplanung und Anzeigenbetreuung gehören.

Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg wie Reichweite, Followerzahlen, Interaktionen, Leads, Umsatz oder eine bestimmte Platzierung innerhalb sozialer Netzwerke.

Änderungen an Algorithmen, Plattformfunktionen, Werberichtlinien, Kontoeinschränkungen oder Sperrungen durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, erforderliche Freigaben, Informationen, Zugangsdaten, Bildmaterial, Markeninformationen und sonstige Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.

§ 15 Content Days und Zusatzleistungen

Content Days, Vor-Ort-Termine, Foto- oder Videoproduktionen, zusätzliche Bearbeitungen, Sonderformate, kurzfristige Zusatzwünsche oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Pakets werden nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der aktuelle Stundensatz beträgt 100,00 € netto pro Stunde. Anfahrten, externe Kosten, Stockmaterial, Musiklizenzen, Models, Locations, Requisiten oder sonstige Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, sofern sie für die Umsetzung erforderlich sind und vorher abgestimmt wurden.

Wird ein gebuchter Termin durch den Auftraggeber kurzfristig abgesagt oder verschoben, können bereits entstandene Kosten sowie reservierte Arbeitszeiten nach Aufwand berechnet werden.

§ 16 Kampagnen und Ads

Die Betreuung von Werbekampagnen auf Plattformen wie Meta, Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn oder Google erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Werbebudgets sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers und werden separat durch den Auftraggeber getragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Kampagnenergebnisse, Reichweiten, Klickpreise, Leads, Verkäufe oder sonstige wirtschaftliche Erfolge.

§ 17 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Designs, Grafiken, Layouts, Programmierungen, Texte, Konzepte, Strategien, Fotos, Videos und sonstigen kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.

Quellcodes, Entwicklungsdateien, Layoutdateien, offene Arbeitsdateien, Strategieunterlagen sowie nicht veröffentlichte Arbeitsdateien bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Projekte als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 18 Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unterlassene Updates ohne Wartungsvertrag, Sicherheitslücken in Software Dritter, Hackerangriffe, Schadsoftware, Ausfälle des Hostinganbieters, Änderungen durch Dritte, eigenständige Änderungen des Auftraggebers, inkompatible Plugins oder Themes, Plattformänderungen oder höhere Gewalt entstehen.

Nach Übergabe der Webseite trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den laufenden Betrieb, sofern kein Wartungs- und Pflegevertrag abgeschlossen wurde.

§ 19 Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 20 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

© 2026 octosocial. Alle Rechte vorbehalten.

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